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ZPO § 308a Entscheidung ohne Antrag in Mietsachen

ZPO § 308a Entscheidung ohne Antrag in Mietsachen

[ Auszug: (1) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von Wohnraum den Räumun ... ]